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Kosten
Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) und analog Ärzte (GOÄ)
Die Behandlungskosten werden hier abhängig nach dem von Ihnen ausgewählten Tarif bei Ihrer Versicherung meist vollständig oder teilweise erstattet. Die Behandlungskosten sind unabhängig von ihrem Tarif und müssen bei Teilerstattung vom Patienten selbst getragen werden.
Erkundigen Sie Sie sich bei Ihrer Versicherung über Ihren Tarif und die Erstattung von Heilpraktikerkosten,
gesetzlich versicherte Patienten/Selbstzahler:
Die Behandlungskosten von Heilpraktikern werden nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Ich werde Sie über den Kostenplan aufklären und mit Ihnen gemeinsam abstimmen.
Privatpatienten, Beihilfeberechtigte und private Zusatzversicherungen:
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